Damit Sie als Endverbraucher auf keinen Fall im Dunkeln tappen, hat VGW auf dieser Seite wichtige Informationen für Sie bereitgestellt. Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu rechtlichen Fragen.
Erklärung nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Die VGW GmbH ist gesetzlich nicht verpflichtet, im Bereich Wasser an einem Verbraucherstreitbeilegungsverfahren teilzunehmen und nimmt daher an einem solchen Schlichtungsverfahren auch nicht teil.