Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) stellt erhöhte Anforderungen an die Energieausweise. Wer seine Wohnung oder sein Haus verkaufen oder neu vermieten möchte, muss seit dem 1. Mai bereits beim ersten Besichtigungstermin einen Energieausweis vorlegen. Durch eine Einteilung des Energieverbrauchs in Effizienzklassen – ähnlich wie bei Haushaltsgeräten von A+ bis H – wird der neue Ausweis gleichzeitig übersichtlicher und liefert umso mehr einen wichtigen Anhaltspunkt für die Interessenten. Natürlich behalten bereits vorliegende Energieausweise weiterhin ihre Gültigkeit.
Neuer Energieverbrauchsausweis für 30 Euro
Doch wo bekommen Eigentümer den neuen Energieausweis? Grundsätzlich kann das Zertifikat jeder zertifizierte Energieberater ausstellen. Einfach und preisgünstig bietet VGW als regionaler Energieversorger das Ausstellen dieser Ausweise als Service an. Trotz erhöhtem Aufwand beträgt der Preis für diese Dienstleistung auch weiterhin nur 30 Euro. Über die Homepage www.vgw-gmbh.de/foerderprogramm_service.html oder in der VGW-Hauptverwaltung in Rheda-Wiedenbrück, Ringstraße 144, kann jeder schnell einen entsprechenden Antrag erhalten und ausfüllen. Abgefragt werden unter anderem Daten zur Energieart, z. B. Strom, Heizöl, Erdgas, Kohle, zu durchgeführten Modernisierungsmaßnamen und zum Energieverbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre. Anhand der Angaben stellt ein zertifiziertes Ingenieurbüro einen verbrauchsorientierten Energieausweis aus, der die Anforderungen der neuen EnEV erfüllt.
„Über das Angebot preisgünstiger Energieausweise hinaus setzt sich VGW für die Modernisierung von Heizungsanlagen ein. Wir fördern entsprechende Maßnahmen durch Zuschüsse“, erläutern die Geschäftsführer Bernd Funke und Bernd Hartung. „So können Energiekosten langfristig gesenkt und die Umwelt geschont werden.“
Rheda-Wiedenbrück, 19. Mai 2014