Für weitere dreißig Jahre, bis zum 31. Mai 2046, darf die Vereinigte Gas- und Wasserversorgung (VGW), Rheda-Wiedenbrück, Grundwasser im Wasserwerk Mühlgrund, Verl, gewinnen und aufbereitet als Trinkwasser verteilen. Die Obere Wasserbehörde hat dazu die wasserrechtliche Bewilligung erteilt. In Rheda-Wiedenbrück, am Sitz der VGW, übergaben Wolf-Christian Denkhaus, Barbara Späth und Erich Hormann vom zuständigen Dezernat 54 der Bezirksregierung Detmold den Bescheid an den technischen Geschäftsführer der VGW, Bernd Hartung. Zur öffentlichen Trinkwasserversorgung in Verl sowie Teilen von Rheda-Wiedenbrück und Rietberg kann VGW auch zukünftig 1,7 Millionen Kubikmeter jährlich fördern.
„Nach deutschem Rechtsverständnis ist Wasser Allgemeingut. Wenn jemand mehr Wasser als für seinen eigenen Bedarf benutzen will, braucht er dafür eine Genehmigung“, erläutert Denkhaus die rechtliche Grundlage. Das Versorgungsunternehmen muss initiativ werden und die wasserrechtliche Bewilligung beantragen. In dem schriftlichen Antrag ist der Bedarf darzustellen, die beabsichtigten Fördermengen und das Gewinnungsverfahren sowie die erwarteten ökologischen Auswirkungen sind ausführlich zu erläutern. Dabei ist insbesondere zu belegen, dass die geplante Grundwasserentnahme im Gleichgewicht mit der sogenannten Grundwasserneubildung steht, dass also der Wasserhaushalt im Boden nicht überbeansprucht wird.
Nach einer fachlichen Prüfung durch die Behörde ist immer eine Phase der öffentlichen Beteiligung vorgesehen, in der betroffene Anlieger und Kommunen, Behörden und Verbände (die Träger öffentlicher Belange) zu dem Vorhaben Stellung nehmen können. „Berechtigte Einwände werden von unserer Behörde bewertet und in dem Bewilligungsbescheid berücksichtigt“, so Denkhaus.
Geringere Fördermenge deckt Wasserbedarf sicher
Das Wasserwerk Mühlgrund benötigte in diesem Fall eine neue Bewilligung, weil die alte Genehmigung nach dreißig Jahren planmäßig endete. „Der Termin im Mai kam für uns nicht überraschend. Es ist üblich, dass man sich ein bis zwei Jahre vor dem Auslaufen der Genehmigung mit der Behörde auf die Abwicklung, den Umfang der erforderlichen Gutachten usw. verständigt und sich dann an die Arbeit macht, den Antrag in der erforderlichen Sorgfalt zusammenzustellen. All das benötigt Zeit, aber es gilt: Sorgfalt vor Schnelligkeit!“, erläutert Hartung.
Die nun erteilte Bewilligung sieht vor, dass die geförderte Menge auf 1,7 Millionen Kubikmeter beschränkt wird. Das ist weniger als zuvor. Das Wasserwerk hatte bei seiner Inbetriebnahme im Jahr 1981 den Bedarf von VGW und dem Miteigentümer Stadtwerke Bielefeld zu decken. Als die Stadtwerke zu Beginn des Jahres 2013 aus der Gesellschaft ausschieden und VGW das Werk allein übernahm, hatte man schon in Abstimmung mit der Behörde vier Brunnen außer Betrieb genommen und die Fördermenge reduziert.
Wasserwerk Mühlgrund in Zahlen
1973 Gründung Wasserwerk Mühlgrund GmbH (damals: 50% GW AG / 50% Stadtwerke Bielefeld GmbH), im gleichen Jahr Veranlassung des Baus; 1981 Inbetriebnahme
2013 komplette Übernahme der Anteile der Stadtwerke Bielefeld GmbH (keine Abgabe mehr an Stadtwerke Bielefeld)
- Wasserschutzgebiet mit allen Zonen umfasst 1.100 ha
- Geländehöhe ca. 103,20 mNN (Lage: Höhenlage 100 m NHN im Westen und 115 m NHN im Osten)
- Neue Fördermenge 1,7 Mio. m³/a (400 m³/Stunde; 7.000 m³/Tag)
- Insgesamt 12 Vertikalfilterbrunnen in Betrieb, auch für die nächsten 30 Jahre (seit April 2013 sind ausschließlich Brunnen 5-16 in Benutzung, Brunnen 1-4 geringe Ergiebigkeit und Verockerung),
- Brunnensohlen liegen zwischen 23m und 35m unter der Geländeoberfläche
- Brunnen 7,13,15 und 16 auf Gebiet der Stadt Schloss Holte-Stukenbrock
Brunnen 5,6,8-12,14 auf dem Stadtgebiet Verl
- Leistung einzener Brunnen liegt zwischen 10 und 50 m³/h
- Förderung mittels 4 Elektromotorpumpen mit max. 500m³/h Förderleistung, mittlere Förderleistung beträgt 200 m³/h
- Speicherung: Reinwasserbehälter 1 500m³
Reinwasserbehälter 2 500m³
- Insgesamt 66 Grundwassermessstellen und 16 Brunnenfiltermessstellen innerhalb des Einzugsgebiets Mühlgrund
- 22 Grundwassermessstellen in Zone I
4 Grundwassermessstellen in Zone II
Rheda-Wiedenbrück, 14. November 2016
Bildunterschrift
Stießen gemeinsam mit einem Glas Wasser auf den Bewilligungsbescheid für das Wasserwerk Mühlgrund an: Barbara Späth (Bezirksregierung Detmold, Dezernat 54), Bernd Hartung (VGW-Geschäftsführer), Britta Kettelföhr (GELSENWASSSER AG, Bereich Wasserwirtschaft), Wolf-Christian Denkhaus (Bezirksregierung Detmold, Dezernat 54)