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Was muss der Haus­ei­gentümer be­achten?

Wir als Wasserversorger tragen die Verantwortung für die Trinkwasserqualität vom Wasserwerk bis zum Wasserzähler. Danach – zwischen Wasserzähler und Wasserhahn – liegt sie bei Ihnen bzw. beim Hauseigentümer. Der ist für die Hausinstallation und damit für die Leitungen hinter dem Wasserzähler zuständig!

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass der Gebäudeinhaber seine Wasserversorgungsanlage – und eine Hausinstallation ist eine solche – ordnungsgemäß betreiben muss. Er muss im Haus für den Erhalt der Trinkwasserqualität sorgen.
Sollte etwas defekt sein und muss ein Teil der Hausinstallation repariert oder erneuert werden, dann muss er einen zugelassenen Installateur mit den Arbeiten beauftragen! Das schreibt der Gesetzgeber in den „Allgemeinen Bedingungen für die Wasserversorgung” (kurz AVBWasserV) vor.
Das gilt nicht nur für Wasserleitungen, sondern zum Beispiel auch für Armaturen und Warmwasseraufbereiter. Es dürfen nur Produkte verwendet werden, die den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Der zugelassene Installateur kann Ihnen genau sagen, welche Produkte dementsprechend in Ihrer Trinkwasseranlage zum Einsatz kommen dürfen.

Deshalb: Auch als erfahrener Heimwerker sollten Sie nicht selbst an der Hauinstallation arbeiten!
Und es gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sollte beim Heimwerken an der Hausinstallation einmal etwas schief gehen, könnte das auch versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.

Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem Fachbetrieb. Schauen Sie in unser Installateurverzeichnis!

Installateur finden

Kurz gesagt: Wichtige Tipps zur Hausinstallation

  • Lassen Sie Arbeiten an der Trinkwasser-Installation nur von zugelassenen Fachleuten ausführen.
  • Achten Sie bei Leitungen und Armaturen auf das Prüfzeichen von einem für den Trinkwasserbereich zugelassenen Zertifizierer.
  • Das verwendete Material muss gesundheitlich unbedenklich, geruchs- und geschmacksneutral sowie dauerhaft (technisch) stabil sein.
  • Für die Trinkwasserqualität sind auch die letzten Meter entscheidend.

Weitere Details dazu können Sie in der Broschüre „Rund um das Trinkwasser” des Umweltbundesamtes nachlesen.

Sie wollen einen Neuanschluss anmelden?

Sie wollen im Versorgungsgebiet der VGW GmbH ein Haus bauen und suchen die für die Wasserversorgung notwendigen Anmeldeformulare?

Antrag zur Herstellung eines Trinkwasseranschlusses
Antrag auf Inbetriebsetzung einer Trinkwasser-Kundenanlage
Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden

Laden Sie sich das Formular „Antrag zur Herstellung eines Trinkwasseranschlusses” herunter und senden es ausgefüllt zurück. Auf der Grundlage dieses Antrags erstellen wir Ihnen einen Wasserversorgungsvertrag. Sobald Sie uns den Vertrag unterschrieben zurücksenden, stellen wir Ihnen kurzfristig den gewünschten Trinkwasserhausanschluss her.

Sie möchten Ihren Trinkwasseranschluss direkt online beantragen? Hier geht es zu unserem Netzportal:

Hausanschluss online beantragen

Das Formular zur Inbetriebsetzung der Anlagen muss von Ihrem Vertrags-Installationsunternehmen ausgefüllt werden.

Bitte veranlassen Sie, dass das Inbetriebsetzungsformular umgehend zurückgesandt wird. Das Doppel verbleibt beim Installationsunternehmen.

Hauseinführungen bei Hausbau

Informationen für Bauherren und Architekten

Ob Sie ein Haus mit oder ohne Keller planen, unsere Infoflyer erkären, worauf Sie achten müssen.

Hausbau mit Keller

Hausbau ohne Keller